Was ist bei einem Trauerfall zu tun?
Wir informieren Sie kompetent und ausführlich über alle notwendigen Schritte, die bei einer Bestattung zu erledigen sind. Tritt der Tod im häuslichen Umfeld ein, muss sofort der Hausarzt benachrichtigt werden. Ist dieser nicht zu erreichen, sollten Sie sich an einen Arzt Ihres Vertrauens, an die ärztliche Notdienstzentrale oder an die Notrufzentrale wenden. Dies ist erforderlich, damit ein Arzt die Todesbescheinigung ausstellt.
Ohne diese Bescheinigung darf der Bestatter den Verstorbenen nicht überführen.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Hospiz, Alten- oder Pflegeheim regelt die Verwaltung die unmittelbar notwendigen Formalitäten.
Es ist zu empfehlen, dass Sie hier bereits die Telefonnummer Ihres Bestatters hinterlassen, damit die Überführung auch dann veranlasst werden kann, wenn Sie einmal nicht zu erreichen sind. Sie sind nicht verpflichtet, ein Bestattungsinstitut, welches Ihnen in Heimen oder dergleichen empfohlen wird, zu beauftragen.
Wählen Sie den Bestatter Ihres Vertrauens.
Bevor wir eine Überführung vom Sterbeort zum Friedhof vornehmen, können Sie den Zeitpunkt und die Dauer der Verabschiedung im Sterbehaus bestimmen. In Baden-Württemberg ist dieser Zeitraum bis zu 36 Stunden nach dem Tod möglich und darüber hinaus mit einer Genehmigung auch bis zur Beerdigung, die innerhalb von 96 Stunden erfolgen sollte.
Die genauen Bestattungsmodalitäten können dann in Ruhe in einem persönlichem Gespräch, bei Ihnen Zuhause oder in unseren Räumlichkeiten besprochen werden.
Welche Papiere werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass, Personenstandsurkunden
- Willenserklärung des Verstorbenen
- Die Standesamtliche Geburtsurkunde (nur bei Ledigen)
- Heiratsurkunde / Familienstammbuch (bei Geschiedenen mit rechtskräftigem Scheidungsurteil, bei Verwitweten mit Sterbeurkunde des Ehegatten)
- Todesbescheinigung (nur bei Sterbefall zu Hause)
- Die letzten Rentenanpassungsmitteilungen (Rentennummern)
- Mitgliedskarte der Krankenkasse
- Versicherungspolicen (Lebens- bzw. Sterbeversicherungen)
- Bei vorhandenen Wahlgräbern die Graburkunde oder die Grabnummer
- Die Versicherungsunterlagen und eine Aufstellung über Mitgliedschaften in Vereinen oder Gewerkschaften
Wir sind Ihnen gerne behilflich bei der Beschaffung der Unterlagen, sollten einige nicht zur Verfügung stehen.